Aktualisiert am 13. Juli 2020
Im Rahmen des Konjunkturpakets gegen die Corona-Krise hat die Bundesregierung vor knapp 4 Wochen beschlossen, die Mehrwertsteuer-Sätze vorübergehend von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% zu reduzieren. Und obwohl G3LD die freie Änderung der Steuersätze immer unterstützt hat (im Gegensatz zu manch kommerzieller Software, die ihren Nutzern dazu gern ein kostenpflichtiges Update aufzwingt), wollten wir uns und Ihnen das Leben mit einem - natürlich kostenlosen - Update etwas erleichtern. Wie genau G3LD Sie beim Umgang mit den neuen und alten Steuersätzen unterstützt, lesen Sie in diesem News-Blog.

Die neuen Steuersätze eintragen

Zunächst einmal müssen Sie die neuen Steuersätze in G3LD hinterlegen. Dazu öffnen Sie den Punkt Stammdaten > Firma > Steuersätze, den wir etwas "aufgebohrt" haben:

Neu ist die Spalte "gültig ab". Hier legen Sie fest, ab wann welcher Steuersatz gelten soll. Wichtig: Lassen Sie die bestehenden Steuersätze nach Möglichkeit unverändert und legen Sie einfach neue an, denen Sie den gleichen Steuercode zuordnen - ganz so, wie Sie es in obigem Beispiel sehen. Für den Steuercode 01 heißt dies konkret:

  • Für Schriftverkehr ab dem 01.01.1970 gilt ein Steuersatz von 19% (Zeile 4)
  • Für Schriftverkehr ab dem 01.07.2020 gilt ein Steuersatz von 16% (Zeile 3, markiert)
  • Für Schriftverkehr ab dem 01.01.2021 gilt dann wieder ein Steuersatz von 19% (Zeile 2)


Im Prinzip war's das schon, aber wie immer gilt es ein paar Feinheiten zu beachten:

Wenn Sie ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung vor dem 01.07.2020 geschrieben haben und diese nach dem 30.06.2020 zu einem Lieferschein oder einer Rechnung fortführen, weist Sie G3LD mit einer solchen Meldung darauf hin, dass sich seit Anlage des Schriftverkehrs der Steuersatz geändert hat:

• Wenn Sie die Positionen eines bestehenden Auftrags öffnen (Auftragsliste: Bearbeiten > Positionen oder [F5]), prüft G3LD nun, ob der in den Positionen gespeicherte MwSt.-Prozentsatz zu dem Prozentsatz passt, der für das Schriftverkehrsdatum hinterlegt ist (wie oben beschrieben). Gibt es Abweichungen, erhalten Sie eine entsprechende Meldung:

In diesem Fall müssen Sie ggfs. selbst Hand anlegen und jede Position des Schriftverkehrs vom Typ PO und DF einmal öffnen und (z.B.) die [TAB]-Taste drücken, damit der Cursor vom Feld "Menge" ins Feld "Preis" springt. Jetzt bietet G3LD Ihnen die automatische Anpassung des Steuersatzes mit einer solchen Meldung an:

Antworten Sie mit JA, wird der Steuersatz für diese Position angepasst. Wenn Sie das Versandkosten-Modul von G3LD nutzen, fragt Sie das Programm beim Speichern der Schriftverkehrs-Stammdaten noch einmal gesondert, ob Sie die Mehrwertsteuer für die Versandkosten anpassen möchten. In der Regel beantworten Sie auch diese Frage mit JA.

• Haben Sie hingegen einen Lieferschein vor dem 01.07.2020 geschrieben und führen diesen nach dem 30.06.2020 zu einer Rechnung fort, erscheint keine Abfrage, weil in diesem Fall die Rechnung mit dem alten Steuersatz geschrieben werden muss (für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist immer das Liefer- bzw. Leistungsdatum entscheidend). Das Gleiche gilt seit dem Update auf Version 1.9.8 für Gutschriften/Stornos, die Sie aus einer Rechnung fortgeführt haben.

Achtung: Erst wenn Sie die Position gespeichert haben, wird die MwSt.-Änderung für diese Position in der Datenbank hinterlegt.

Hinweis: Wenn das Speichern aufgrund von GoBD-Einschränkungen nicht möglich ist, können Sie den GoBD-Modus im Hauptfenster über Datei > GoBD-Modus vorübergehend deaktivieren.

• Beim Aufruf der Stammdaten eines Schriftverkehrs (Aufragsliste: Bearbeiten > Stammdaten oder [Enter]), beim Verlassen und beim Speichern der Stammdaten, sowie bei Änderung des Versandkostenbetrags und bei Änderung des Schriftverkehrsdatums prüft G3LD, ob der im Schriftverkehr gespeicherte MwSt.-Satz der Versandkosten zu dem Prozentsatz passt, der für das Schriftverkehrsdatum hinterlegt ist (wie oben beschrieben). Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie eine solche Meldung:

Antworten Sie mit JA, wird der Steuersatz für die Versandkosten angepasst.

Achtung: Erst wenn Sie die Stammdaten gespeichert haben, wird die MwSt.-Änderung der Versandkosten für diesen Schriftverkehr in der Datenbank hinterlegt.

Hinweis: Wenn das Speichern aufgrund von GoBD-Einschränkungen nicht möglich ist, können Sie den GoBD-Modus im Hauptfenster über Datei > GoBD-Modus vorübergehend deaktivieren.

• Wenn Sie Sammelrechnungen mit G3LD schreiben, also mehrere Lieferscheine zu einer Rechnung fortführen, prüft G3LD, ob sich alle Lieferscheine im selben Steuerzeitraum befinden und weist sie darauf hin, wenn dies nicht der Fall ist. In einem solchen Fall müssen Sie zwei Sammelrechnungen erstellen: Eine mit allen Lieferscheinen vor dem 01.07.2020 und eine mit denen nach dem 30.06.2020.

• Vor dem Ausdruck, dem Erstellen einer E-Mail oder PDF-Datei prüft G3LD nun ebenfalls noch einmal, ob es Unstimmigkeiten in den MwSt.-Sätzen von Positionen oder Versandkosten zum aktuellen Schriftverkehrsdatum gibt und zeigt eine entsprechende Warnung an, falls dies der Fall ist. Für den Fall, dass Sie einen Schriftverkehr (z.B. Rechnung oder Gutschrift) mit altem Steuersatz ausgeben möchten (müssen), empfehlen wir Ihnen, ein zusätzliches Druckformular zu erstellen, in dem Sie die Variablen $var=ustprozent1 und ggfs. $var=ustprozent2 durch feste Texte ($"19") ersetzen. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung neuer Formulare benötigen, rufen Sie uns an oder schauen Sie auf unserer Support-Seite, wie Sie Support für G3LD einkaufen können.


Obwohl es nur Sonderfälle sind, die vermutlich nicht viele Anwender betreffen, empfehlen wir, die aktuelle Version zeitnah zu installieren, um Probleme in der Übergangszeit von altem auf neuen Steuersatz zu vermeiden. Insbesondere, wenn Sie Lieferscheine und Rechnungen vor- oder nachdatieren oder bereits Lieferscheine zu Rechnungen fortgeführt haben oder Rechnungen zu Gutschriften oder Stornos fortgeführt haben, sollten Sie prüfen, ob das Programm den Prozentsatz im Ausdruck richtig ausgegeben hat. Bei zu Rechnungen fortgeführten Lieferscheinen und zu Gutschriften/Stornos fortgeführten Rechnungen hat G3LD in der Version 1.9.3 zwar richtig gerechnet, in der Druckvariablen für den Steuersatz aber auch dann den neuen Steuersatz ausgegeben, wenn eigentlich der alte berechnet wurde.